Baurecht und Immobilienrecht 0221/78874470

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Ihre Baurechtskanzlei in Köln

Die Kanzlei BridgeCom Legal ist seit dem Jahr 1997 hochspezialisiert im Bau- und Immobilienbereich. Wir unterstützen Auftraggeber und Auftragnehmer von der Ausschreibungsprüfung an über die Vertragsgestaltung und das Vertragsmanagement, das juristische Projektmanagement und die Baubetreuung, bis zur Bauprozessführung und  Durchführung von Bauseminaren für Bauleiter und Baukaufleute in Baubetrieben.

Dabei beraten und vertreten wir öffentliche und private Bauauftraggeber und Bauinvestoren, auch bei Großprojekten (Referenzen) innerhalb Deutschlands und im Ausland sowie private Bauherren, hier mit unserem Spezialangebot der technischen und juristischen Bauherren-Begleitung durch Bauanwalt und Bausachverständigen aus einer Hand.

Genauso beraten und vertreten wir Immobilieneigentümer, Vermieter und die für Sie tätigen Unternehmen in den Bereichen des Wohnraummietrechts, Gewerbemietrechts und Pachtrechts sowie Immobilieneigentümer und Wohnungsverwalter/Immobilienverwalter im Wohnungseigentumsrecht (WEG).

Alle Beteiligten der Immobilienbranche beraten und vertreten wir im Immobilien- und Grundstücksrecht.

Mit unserem Leistungsangebot www.baurecht-seminare.de schulen wir Baubeteiligte im Rahmen von interaktiven Praktikerseminaren.

Zu den Gebieten unserer Spezialisierung gehören:

  • das Private Baurecht
  • das Architekten- und Ingenieurrecht
  • das Bauträgerrecht
  • das Miet- und Pachtrecht
  • das Wohnungseigentumsrecht
  • das Immobilienrecht und Grundstücksrecht
  • das Nachbarschaftsrecht

 

Mit großem technischem und baubetrieblichem Verständnis haben wir eine Vielzahl von Bauprojekten begleitet. Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Thorsten Jung ist seit seiner Ausbildung im Jahre 1986 in der Baubranche tätig. Er ist überdies Schlichter und Schiedsrichter für Baustreitigkeiten nach der SOBau. Unsere Auftraggeber vertrauen unserer Erfahrung und unserer Affinität zum Baubereich.

News

11.04.2025

Kein Aushandeln durch Ankreuzmöglichkeit

1. Aushandeln setzt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung mehr als Verhandeln voraus. Der Verwender muss den in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen gesetzesfremden Kerngehalt ... 

weiter

04.04.2025

Ohne Bedenkenanmeldung haftet der Auftragnehmer auch für Planungsfehler des Architekten.

1. Ein Mangel liegt selbst dann vor, wenn die Ursache der fehlenden Funktionstauglichkeit auf der vom Auftraggeber erstellten Planung beruht. 2. Allerdings kann sich der Auftragnehmer von seiner ... 

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04.03.2024

Verkauf einer Gebrauchtimmobilie: keine Aufklärungspflicht des Verkäufers bezüglich nicht mehr vorhandener Schlüssel.

Der Verkäufer einer Gebrauchtimmobilie handelt nicht arglistig, wenn er den Käufer nicht über nicht mehr vorhandene Schlüssel aufklärt. Vielmehr greift in diesem Fall der im Notarvertrag vereinbarte ... 

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