Baurecht und Immobilienrecht 0221/78874470

Baurecht und Immobilienrecht 0221/78874470

Ihre Baurechtskanzlei in Köln

Die Kanzlei BridgeCom Legal ist seit dem Jahr 1997 hochspezialisiert im Bau- und Immobilienbereich. Wir unterstützen Auftraggeber und Auftragnehmer von der Ausschreibungsprüfung an über die Vertragsgestaltung und das Vertragsmanagement, das juristische Projektmanagement und die Baubetreuung, bis zur Bauprozessführung und  Durchführung von Bauseminaren für Bauleiter und Baukaufleute in Baubetrieben.

Dabei beraten und vertreten wir öffentliche und private Bauauftraggeber und Bauinvestoren, auch bei Großprojekten (Referenzen) innerhalb Deutschlands und im Ausland sowie private Bauherren, hier mit unserem Spezialangebot der technischen und juristischen Bauherren-Begleitung durch Bauanwalt und Bausachverständigen aus einer Hand.

Genauso beraten und vertreten wir Immobilieneigentümer, Vermieter und die für Sie tätigen Unternehmen in den Bereichen des Wohnraummietrechts, Gewerbemietrechts und Pachtrechts sowie Immobilieneigentümer und Wohnungsverwalter/Immobilienverwalter im Wohnungseigentumsrecht (WEG).

Alle Beteiligten der Immobilienbranche beraten und vertreten wir im Immobilien- und Grundstücksrecht.

Mit unserem Leistungsangebot www.baurecht-seminare.de schulen wir Baubeteiligte im Rahmen von interaktiven Praktikerseminaren.

Zu den Gebieten unserer Spezialisierung gehören:

  • das Private Baurecht
  • das Architekten- und Ingenieurrecht
  • das Bauträgerrecht
  • das Miet- und Pachtrecht
  • das Wohnungseigentumsrecht
  • das Immobilienrecht und Grundstücksrecht
  • das Nachbarschaftsrecht

 

Mit großem technischem und baubetrieblichem Verständnis haben wir eine Vielzahl von Bauprojekten begleitet. Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Thorsten Jung ist seit seiner Ausbildung im Jahre 1986 in der Baubranche tätig. Er ist überdies Schlichter und Schiedsrichter für Baustreitigkeiten nach der SOBau. Unsere Auftraggeber vertrauen unserer Erfahrung und unserer Affinität zum Baubereich.

News

23.05.2025

Kündigt der Unternehmer die Mangelbeseitigung binnen eines bestimmten Zeitraums an und hält er diese Frist nicht ein, kann er sich nicht darauf berufen, die Frist sei aus objektiver Sicht zu kurz bemessen.

Kündigt der Unternehmer die Mangelbeseitigung binnen eines bestimmten Zeitraums an und hält er diese Frist nicht ein, kann er sich nicht darauf berufen, die Frist sei aus objektiver Sicht zu kurz ... 

weiter

08.05.2025

Der beliebte Einwand „Sonderkonstruktion“

Der Hinweis des Architekten auf die mit einer Sonderkonstruktion verbundenen Folgen schließt dessen Haftung wegen Planungsmängeln nur dann aus, wenn der Auftraggeber zugleich darüber aufgeklärt ... 

weiter

11.04.2025

Kein Aushandeln durch Ankreuzmöglichkeit

1. Aushandeln setzt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung mehr als Verhandeln voraus. Der Verwender muss den in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen gesetzesfremden Kerngehalt ... 

weiter
Weitere News