Baurecht und Immobilienrecht 0221/78874470

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Ihre Baurechtskanzlei in Köln

Die Kanzlei BridgeCom Legal ist seit dem Jahr 1997 hochspezialisiert im Bau- und Immobilienbereich. Wir unterstützen Auftraggeber und Auftragnehmer von der Ausschreibungsprüfung an über die Vertragsgestaltung und das Vertragsmanagement, das juristische Projektmanagement und die Baubetreuung, bis zur Bauprozessführung und  Durchführung von Bauseminaren für Bauleiter und Baukaufleute in Baubetrieben.

Dabei beraten und vertreten wir öffentliche und private Bauauftraggeber und Bauinvestoren, auch bei Großprojekten (Referenzen) innerhalb Deutschlands und im Ausland sowie private Bauherren. 

Alle Beteiligten der Immobilienbranche beraten und vertreten wir im Immobilien- und Grundstücksrecht.

Mit unserem Leistungsangebot www.baurecht-seminare.de schulen wir Baubeteiligte im Rahmen von interaktiven Praktikerseminaren.

Zu den Gebieten unserer Spezialisierung gehören:

  • das Private Baurecht
  • das Architekten- und Ingenieurrecht
  • das Bauträgerrecht
  • das Immobilienrecht und Grundstücksrecht

 

Mit großem technischem und baubetrieblichem Verständnis haben wir eine Vielzahl von Bauprojekten begleitet. Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Thorsten Jung ist seit seiner Ausbildung im Jahre 1986 in der Baubranche tätig. Er ist überdies Schlichter und Schiedsrichter für Baustreitigkeiten nach der SOBau. Unsere Auftraggeber vertrauen unserer Erfahrung und unserer Affinität zum Baubereich.

 

Achtung Verwechslungsgefahr!

Wir bearbeiten ausschließlich das private Baurecht, nicht das öffentliche Baurecht. Das private Baurecht regelt die vertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern in Bauverträgen oder Architektenverträgen. Im privaten Baurecht geht es zum Beispiel um Vergütungsansprüche/Honoraransprüche des Auftragnehmers, Mängelansprüche des Auftraggebers, Sicherheitsleistungen, Bauzeitverzugsansprüche und ähnliche vertraglichen Ansprüche.

Im öffentlichen Baurecht hingegen geht es insbesondere um die Frage, ob, wo und wie gebaut werden darf. Das öffentliche Baurecht ist damit Teil des Verwaltungsrechtes. Damit befassen wir uns ausdrücklich nicht. Wenn in Ihrem Rechtsproblem somit irgendwo der Begriff „Bauamt“ vorkommt, können wir Ihnen nicht helfen.

 

Bei Problemen und Fragestellungen im öffentlichen Baurecht empfehlen wir die folgende Rechtsanwältin:

Fachanwältin für Verwaltungsrecht Dr. Stefanie Beyer LL.M.

Aachener Str. 197-199

50931 Köln

0221-294 12 44

info@kanzlei-beyer.eu

www.kanzlei-beyer.eu

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Ein zur Haftungsbefreiung führender Bedenkenhinweis setzt voraus, dass der Auftraggeber ausreichend gewarnt wird. Die nachteiligen Folgen und die sich daraus ergebenden Gefahren der unzureichenden ... 

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