Vertretung in Bauprozessen
Durch unsere Tätigkeit in der baubegleitenden Rechtsberatung und bei der Erstellung verzahnter und abgestimmter Verträge im Baubereich tragen wir in erheblichem Maße dazu bei, Bauprozesse vor Gerichten in weitem Umfang zu vermeiden.
Dennoch ist es unvermeidlich, dass Streitigkeiten vor Gerichten ausgetragen werden müssen, zumal wir naturgemäß auch die Beklagtenseite vertreten, die auf die Entscheidung, ob ein Prozess geführt werden soll, keinen Einfluss hat.
Die Vertretung der Baubeteiligten in Verfahren vor den ordentlichen Gerichten, in selbständigen Beweisverfahren, in Bauschlichtungsverfahren, in Schiedsgutachtenverfahren oder in Schiedsgerichtsverfahren gehört daher zu unserem Alltagsgeschäft.
Wir vertreten in diesem Rahmen u.a. Auftraggeber, Auftragnehmer, Ingenieure, Architekten, Sonderfachleute und Projektmanager in allen Phasen eines Bauvorhabens.
Häufig geht es dabei um
- Werklohnklagen des Auftragnehmers,
- Honorarklagen des Architekten/Ingenieurs,
- Gewährleistungsklagen des Bauherrn/Auftraggebers,
- Klagen wegen Ansprüchen aus Bauzeitverzögerung, Behinderung oder Vertragsstrafe,
- Verfahren auf Werklohnsicherung wie Bauhandwerkersicherungshypothek,
- Klagen aus Bauträgerverträgen,
- Klagen von oder gegen Wohnungseigentümergemeinschaften,
- Klagen von oder gegen Baustoffhändlern und Baustofflieferanten,
- Klagen im Zusammenhang mit Fertighausverträgen,
- Selbständige Beweisverfahren,
- Klagen aus Gewährleistungsbürgschaften,
- Klagen aus dem Urheberrecht des Architekten,
- Vertretungen im Zusammenhang mit Vergaben,
- Einstweilige Verfügungsverfahren.