Baurecht und Immobilienrecht 0221/78874470

Baurecht und Immobilienrecht 0221/78874470

Ihre Baurechtskanzlei in Köln

Die Kanzlei BridgeCom Legal ist seit dem Jahr 1997 hochspezialisiert im Bau- und Immobilienbereich. Wir unterstützen Auftraggeber und Auftragnehmer von der Ausschreibungsprüfung an über die Vertragsgestaltung und das Vertragsmanagement, das juristische Projektmanagement und die Baubetreuung, bis zur Bauprozessführung und  Durchführung von Bauseminaren für Bauleiter und Baukaufleute in Baubetrieben.

Dabei beraten und vertreten wir öffentliche und private Bauauftraggeber und Bauinvestoren, auch bei Großprojekten (Referenzen) innerhalb Deutschlands und im Ausland sowie private Bauherren, hier mit unserem Spezialangebot der technischen und juristischen Bauherren-Begleitung durch Bauanwalt und Bausachverständigen aus einer Hand.

Genauso beraten und vertreten wir Immobilieneigentümer, Vermieter und die für Sie tätigen Unternehmen in den Bereichen des Wohnraummietrechts, Gewerbemietrechts und Pachtrechts sowie Immobilieneigentümer und Wohnungsverwalter/Immobilienverwalter im Wohnungseigentumsrecht (WEG).

Alle Beteiligten der Immobilienbranche beraten und vertreten wir im Immobilien- und Grundstücksrecht.

Mit unserem Leistungsangebot www.baurecht-seminare.de schulen wir Baubeteiligte im Rahmen von interaktiven Praktikerseminaren.

Zu den Gebieten unserer Spezialisierung gehören:

  • das Private Baurecht
  • das Architekten- und Ingenieurrecht
  • das Bauträgerrecht
  • das Miet- und Pachtrecht
  • das Wohnungseigentumsrecht
  • das Immobilienrecht und Grundstücksrecht
  • das Nachbarschaftsrecht

 

Mit großem technischem und baubetrieblichem Verständnis haben wir eine Vielzahl von Bauprojekten begleitet. Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Thorsten Jung ist seit seiner Ausbildung im Jahre 1986 in der Baubranche tätig. Er ist überdies Schlichter und Schiedsrichter für Baustreitigkeiten nach der SOBau. Unsere Auftraggeber vertrauen unserer Erfahrung und unserer Affinität zum Baubereich.

News

04.03.2024

Verkauf einer Gebrauchtimmobilie: keine Aufklärungspflicht des Verkäufers bezüglich nicht mehr vorhandener Schlüssel.

Der Verkäufer einer Gebrauchtimmobilie handelt nicht arglistig, wenn er den Käufer nicht über nicht mehr vorhandene Schlüssel aufklärt. Vielmehr greift in diesem Fall der im Notarvertrag vereinbarte ... 

weiter

26.07.2022

Zwischen Skylla und Charybdis? Bedenken sind kein Kündigungsgrund!

Meldet der Auftragnehmer Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung an und lehnt er insoweit die Gewährleistung ab, berechtigt dies den Auftraggeber nicht zur Kündigung aus wichtigem ... 

weiter

22.07.2022

Nutzt der Auftraggeber eine Heizungsanlage drei Monate lang, liegt eine stillschweigende Abnahme vor

1. Eine konkludente Abnahme liegt vor, wenn keine wesentlichen Vertragsleistungen mehr ausstehen und dem Verhalten des Auftraggebers zu entnehmen ist, dass er die Leistung als im Wesentlichen ... 

weiter
Weitere News