Soll die Umlage der Grundsteuer auf die Mieter untersagt werden?
Die Grundsteuer gehört zu den mietvertraglichen Nebenkosten, sie kann vom Vermieter also im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden.
Derzeit wird diskutiert, ob genau das untersagt werden soll, ob also künftig die Vermieter die Grundsteuer zu tragen haben.
Die Diskussion wird geführt, um die Mieter von den steigenden Gesamtbelastungen der Miete zu entlasten. Offensichtlich geht man dabei davon aus, dass institutionelle Vermieter, also große Wohnungsunternehmen, die Grundsteuerbelastung schon schultern können.
Es ist fraglich, ob ein solcher Vorschlag wirklich sachgerecht ist. Etwa die Hälfte der Deutschen wohnt zur Miete.
Etwa 60 % der Vermieter sind dabei aber Privatpersonen. In Köln beispielsweise sind es gar 66 %. 10 % der Wohnungen gehören der Stadt Köln, weitere 8 % Wohnungsgenossenschaften. Nur 14 % der Wohnungen in Köln gehören Wohnungsunternehmen (https://www.iwd.de/artikel/die-unbekannten-vermieter-361339/).
Private Vermieter haben ihr Eigentum oft als Altersvorsorge erworben, verzichten auf anderen Konsum und zahlen lebenslang ihr Eigentum ab.
Oftmals ist mit der Vermietung überdies keine hohe Rendite zu erwirtschaften.
Diese Fakten gilt es bei der Frage zu berücksichtigen, ob die Grundsteuer künftig wie bisher vom Mieter zu tragen ist oder ob sie vom Vermieter geschultert werden soll.
Fragen zum Mietrecht?
Rechtsanwälte BridgeCom Legal
0221/78874470
Office@BridgeCom-Legal.de