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Fragen Sie ruhig 0221-78874470

16.09.2015 

 

Sie haben Probleme mit einem Kunden, Auftraggeber oder Nachunternehmer?

Sie sind sich nicht sicher ob Ihre AGBs, Vertragsbedingungen oder Bauverträge auf dem aktuellsten Stand und wirksam sind?

Wir antworten gerne

Schreiben Sie uns eine kurze Mail und schildern Sie uns Ihr Problem oder rufen Sie uns an.

Der entsprechende Fachanwalt wird sich Ihrer Sache annehmen und Sie über die evtl. Risiken und Kosten aufklären.

0221-788 744 70

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04.03.2024

Verkauf einer Gebrauchtimmobilie: keine Aufklärungspflicht des Verkäufers bezüglich nicht mehr vorhandener Schlüssel.

Der Verkäufer einer Gebrauchtimmobilie handelt nicht arglistig, wenn er den Käufer nicht über nicht mehr vorhandene Schlüssel aufklärt. Vielmehr greift in diesem Fall der im Notarvertrag vereinbarte ... 

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26.07.2022

Zwischen Skylla und Charybdis? Bedenken sind kein Kündigungsgrund!

Meldet der Auftragnehmer Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung an und lehnt er insoweit die Gewährleistung ab, berechtigt dies den Auftraggeber nicht zur Kündigung aus wichtigem ... 

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22.07.2022

Nutzt der Auftraggeber eine Heizungsanlage drei Monate lang, liegt eine stillschweigende Abnahme vor

1. Eine konkludente Abnahme liegt vor, wenn keine wesentlichen Vertragsleistungen mehr ausstehen und dem Verhalten des Auftraggebers zu entnehmen ist, dass er die Leistung als im Wesentlichen ... 

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