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Bedenkenhinweis für Dummies

12.12.2025 

Ein zur Haftungsbefreiung führender Bedenkenhinweis setzt voraus, dass der Auftraggeber ausreichend gewarnt wird. Die nachteiligen Folgen und die sich daraus ergebenden Gefahren der unzureichenden Vorgaben müssen konkret dargelegt werden, damit dem Auftraggeber die Tragweite der Nichtbefolgung klar wird und angenommen werden kann, dass er das Risiko von Mängeln bewusst übernimmt.

OLG Stuttgart, Urteil vom 22.10.2024, 10 U 34/24

 

Sachverhalt:

Das errichtete Bauwerk weist Feuchtigkeitsmängel an den Fenstern auf. Der Nachunternehmer ist der Ansicht, hierfür habe er nicht einzustehen, da er gegenüber dem Generalunternehmer Bedenken angemeldet hat. Diese bestehen darin, dass er eine Fotodokumentation über den Zustand übergeben hat und in einer Baustellenbesprechung auf das Thema der Kondenswasserbildung an den Fenstern hingewiesen hat.

 

Entscheidung:

Das ist aus Sicht des OLG Stuttgart kein ausreichender Bedenkenhinweis. Der Nachunternehmer hätte vielmehr die nachteiligen Folgen der Kondenswasserbildung und die sich daraus ergebenden Gefahren gegenüber dem Generalunternehmer konkret darlegen müssen, damit dieser die Tragweite der Problematik vollständig erkennen kann.

 

RA Jungs Anmerkungen:

Die Parteien hatten vorliegend einen VOB-Bauvertrag geschlossen. Wenigen Erklärungen des Auftragnehmers im Bauverlauf kommt eine derartige Bedeutung zu wie der Bedenkenanmeldung gemäß § 4 Abs. 3 VOB/B.

Weist der Auftragnehmer den Auftraggeber in der richtigen Art und Weise auf seine Bedenken hin, haftet der Auftragnehmer gemäß § 13 Abs. 3 VOB/B nicht mehr nach § 4 Abs. 7 VOB/B und nach der Abnahme nicht nach § 13 Abs. 5-7 VOB/B für daraus entstehende Mängel.

Umso sträflicher, dass die Auftragnehmer entweder überhaupt keine Bedenken anmelden oder Bedenken anmelden, die inhaltlich nicht einmal annähernd ausreichend sind. Insbesondere muss der Auftragnehmer dem Auftraggeber deutlich vor Augen führen, welche Konsequenzen es in technischer Hinsicht hat, wenn sich der Auftraggeber dem Bedenkenhinweis verschließt und die Ausführung entgegen dem Bedenkenhinweis verlangt.

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