Dem Auftragnehmer stehen im VOB-Bauvertrag Nachtragsbearbeitungskosten zu!
Dem Auftragnehmer stehen im VOB-Bauvertrag Nachtragsbearbeitungskosten zu!
Nachtragsbearbeitungskosten sind nicht durch Gemeinkostenzuschläge der Auftragskalkulation oder durch allgemeine Geschäftskosten abgegolten und können in der Schlussrechnung als eigene Position geltend gemacht werden.
LG Schwerin, Urteil vom 28.06.2017 - 3 O 162/16 –
Der Sachverhalt:
Ein Auftraggeber beauftragt im Bauverlauf eine Vielzahl an geänderten und zusätzlichen Leistungen. In der Schlussrechnung weist der Auftragnehmer eine Position für Nachtragsbearbeitungskosten hierfür aus. Diese will der Auftraggeber nicht zahlen.
Die Entscheidung:
Muss er aber! Das LG Schwerin führt aus, innerhalb eines VOB-Bauvertrags seien Nachtragsbearbeitungskosten nicht durch die Gemeinkostenzuschläge der Auftragskalkulation der Nachträge oder des zu schätzenden Aufwands der allgemeinen Geschäftskosten abgegolten.
RA Jungs Nachtrag:
Im VOB-Bauvertrag hat der Auftraggeber das Recht, weitestgehend geänderte oder zusätzliche Leistungen zu fordern. Das ist nicht selbstverständlich, sondern eine Besonderheit der VOB/B! Grundsätzlich kann eine Vertragspartei nicht einseitig in einen bestehenden Vertrag eingreifen. Vor diesem Hintergrund ist es dann aber auch zutreffend, dem Auftragnehmer einen Anspruch auf Zahlung der Nachtragsbearbeitungskosten gegen den Auftraggeber zuzugestehen.