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Pflicht des Auftragnehmers zu Bedenkenhinweis hinsichtlich Folgeunternehmer-Leistungen?

10.12.2020 

Der Auftragnehmer ist zu einem Hinweis verpflichtet, wenn erkennbar ist, dass seine Vorleistung keine geeignete Arbeitsgrundlage für den Folgeunternehmer ist.

BGH, Beschluss vom 17.6.2020, VII ZR 272/19

 

Sachverhalt:

Der Auftraggeber beauftragt einen Fensterbauer und einen Putzer. Nach Erstellung des Objekts stellt man fest, dass sich die Fenster nur zu etwa 50 Grad öffnen lassen, weil der Fensterbauer seine Leistungen zwar der Sache nach mangelfrei erbracht hat, den Auftraggeber oder den Putzer aber nicht darüber informiert hat, dass bei einer bestimmten Art der Putzaufbringung die Öffnungswinkel nicht erreicht werden. Der Auftraggeber nimmt den Fensterbauer auf Gewährleistung in Anspruch.

 

Entscheidung:

Und bekommt Recht. Der Fensterbauer hat für einen Mangel an seiner eigenen Werkleistung einzustehen. Die von ihm erbrachten Fensterarbeiten selbst sind zwar mangelfrei. Seine Pflichtverletzung liegt jedoch darin, dass er keinen Hinweis dahingehend abgegeben hat, dass der Putzer eine bestimmte Ausführungsart wählen muss, damit sich die Fenster vollständig öffnen lassen.

 

RA Jungs Anmerkungen:

Gleich vorweg, damit wir uns richtig verstehen: die Entscheidung mag zutreffend sein, es handelt sich hierbei aber um eine seltene - und damit meine ich richtig seltene - Ausnahme!

Und damit sich Auftragnehmer und Auftraggeber auch den Regelfall und nicht die Ausnahme merken: eine Prüfpflicht und eine daraus erwachsende Pflicht zur Bedenkenanmeldung bestehen nur hinsichtlich Vorunternehmer-Leistungen und nicht hinsichtlich Folgeunternehmer-Leistungen!

Der Auftragnehmer muss also prüfen, ob er seine Leistungen fachgerecht auf dem aufbauen kann, was ihm andere hinterlassen haben - und andere sind naturgemäß Vorunternehmer. „Nach hinten“ gibt es keine Bedenkenanmeldepflicht. Denn zu dem Zeitpunkt ist der Auftragnehmer gar nicht mehr auf der Baustelle.

Und Ausnahmen wie diese Entscheidung bestätigen die Regel.

 

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