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Compliance/Vergabe

10.04.2014 

4/2014 Compliance/Vergabe:

Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB). Der BGH verschärft die Strafbarkeit bei Absprachen der Bieter auch für den Fall der beschränkten Ausschreibungen und selbst auf Fälle, in denen das Gebot wegen vergaberechtlicher Mängel nicht zum Zuge kommt.
BGH – 3 StR 167/13

Nähere Informationen hierzu gerne unverbindlich bei Frau Rechtsanwältin Hencinski.

News

04.03.2024

Verkauf einer Gebrauchtimmobilie: keine Aufklärungspflicht des Verkäufers bezüglich nicht mehr vorhandener Schlüssel.

Der Verkäufer einer Gebrauchtimmobilie handelt nicht arglistig, wenn er den Käufer nicht über nicht mehr vorhandene Schlüssel aufklärt. Vielmehr greift in diesem Fall der im Notarvertrag vereinbarte ... 

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26.07.2022

Zwischen Skylla und Charybdis? Bedenken sind kein Kündigungsgrund!

Meldet der Auftragnehmer Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung an und lehnt er insoweit die Gewährleistung ab, berechtigt dies den Auftraggeber nicht zur Kündigung aus wichtigem ... 

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22.07.2022

Nutzt der Auftraggeber eine Heizungsanlage drei Monate lang, liegt eine stillschweigende Abnahme vor

1. Eine konkludente Abnahme liegt vor, wenn keine wesentlichen Vertragsleistungen mehr ausstehen und dem Verhalten des Auftraggebers zu entnehmen ist, dass er die Leistung als im Wesentlichen ... 

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