Eigentümer dürfen auf einer Einfahrt nicht parken!
1. Ist in einer Teilungserklärung eine Fläche als “Einfahrt“ gekennzeichnet, darf auf ihr nicht geparkt werden.
2. Jeder Eigentümer der Eigentümergemeinschaft kann die trotzdem dort parkenden Autofahrer direkt auf Unterlassung verklagen und muss nicht vorher versuchen, einen Beschluss in einer WEG-Versammlung über ein Nutzungsverbot herbeizuführen.
LG Dortmund, Urteil vom 10.10.2017 - 1 S 357/16
RA Jungs Anmerkung:
Das Gericht entschied überdies auch, dass ein langjährig ausgeübtes Parken auf der Fahrfläche daran nichts ändert.
Das Argument vieler alteingesessener Eigentümer, „das mache man schon immer so“, zieht somit nicht.
Haben Sie Fragen zur zulässigen Nutzung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum?
Rufen Sie uns einfach an: 0221/78874470
oder E-Mail: office@BridgeCom-Legal.de